Der Verein

Lassen Sie sich von einer großen Geschichte eines kleinen Integrationszentrums begeistern!  („Geschichte in Bildern“- ist ein Video, das  demnächst hier erscheint).

Projekträume:

  • Katzlerstraße 11, 10829 Berlin-Schöneberg
  • Blasewitzer Ring 28, 13593 Berlin -Spandau);
  • Tirschenreuther Ring 64, 12272 Berlin -Marienfelde

Zielgruppe: Kinder, Jugendliche und Erwachsene

Schwerpunkte: Integrationshilfe, Projektarbeit, Veranstaltungen

Präambel

Seit 1998 gliedert der Verein „Harmonie e. V.“ erfolgreich Aussiedler und Migranten aus den Staaten der GUS und anderen Ländern in die deutsche Gesellschaft ein. Der Verein zählt zur Zeit etwa 120 Mitglieder und half bereits bei der Integration von etwa 70000  Menschen verschiedenen Nationalitäten im Großraum Berlin. Der Verein wurde aus eigener Initiative von Aussiedlern gegründet, um einander zu helfen und eigene Erfahrungen und Kenntnisse weiterzugeben. Es war für uns von Anfang an wichtig, eine „Harmonie“ zwischen der alten und der neuen Heimat herzustellen, um den Menschen in ihrer neuen Heimat einen Halt zu geben. Besonderen Wert legen wir darauf, Kontakte zu Einheimischen herzustellen, weil dies zu einer erfolgreichen Integration beiträgt. Es ist uns gelungen, Einheimische zu gewinnen, die sich in verschiedener Form an der Arbeit von „Harmonie“ beteiligen. Unser „Haus der Harmonie“ steht jedermann offen. Wir freuen uns über neue Mitglieder und Menschen, die mit eigenen Ideen und Fähigkeiten zu uns kommen und mitwirken.

Auszug aus der Satzung des Vereins Harmonie e.V.

§5 Mitgliedschaft
Vereinsmitglieder können juristische und natürliche volljährige Personen werden. Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen der Erlaubnis der Eltern. Stimmberechtigt sind Mitglieder erst ab Volljährigkeit. Über einen schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung des Aufnahmeantrags ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.

§6 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet a) mit dem Tod des Mitglieds; b) durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten (freiwilliger Austritt); c) durch Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses innerhalb der Vereinstätigkeit; d) durch Ausschluss aus dem Verein oder Verlust der Rechtsfähigkeit der juristischen Person.

§7 Mitgliedsbeiträge
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Mitgliedsbeiträge bestehen aus einer einmaligen Aufnahmegebühr in Höhe von 5 € und einem Jahresbeitrag in Höhe von 60 €, welcher jeden Monat (je 5 €) im Lastschriftverfahren abgebucht wird. Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge von juristischen Personen entscheidet die Mitgliederversammlung. Einzelheiten können auch in einer Beitragsordnung festgelegt werden, die der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.

Spenden

Wir sind bei unserer gemeinnützigen Arbeit auf die Unterstützung durch öffentliche Gelder und Spenden angewiesen. Selbst die kleinste Spende hilft uns, unsere Integrationsarbeit weiter voran zu treiben. Wir sind für jeden Cent dankbar. Selbstverständlich stellen wir Ihnen dafür gern eine Spendenbescheinigung aus!

Gemeinnützigkeit

Der Verein „Harmonie e.V.“ wurde zuletzt am 18.09.2014 vom Finanzamt für Körperschaften I in 14057 Berlin von der Körperschaftsteuer, sowie der Gewerbesteuer befreit, da er ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.

Werden Sie Mitglied

Sind Sie daran interessiert, Mitglied unseres Vereins zu werden? Wir freuen uns über jedes neue Mitglied und nehmen Sie gern auf. Im Folgenden können Sie sich über die eine Mitgliedschaft betreffenden Paragraphen unserer Vereinssatzung informieren und dann mit uns Kontakt aufnehmen!