Umgang mit Fastenbrechen im Ramadan

Der Fastenmonat Ramadan hat begonnen.

Viele von Ihnen freuen sich schon lange auf diese besondere Zeit, die dem Glauben und der Gemeinschaft gewidmet ist.
In diesem Jahr ist jedoch wegen der Bedrohung durch das Corona-Virus das gemeinsame Fastenbrechen nur mit großen Einschränkungen möglich.
Normalerweise kommen Sie allabendlich mit Ihrer Familie und Angehörigen, mit Freunden und Nachbarn zusammen. Das ist diesmal nicht möglich.
Das Fastenbrechen muss auf den engsten Familienkreis beschränkt werden. Nur Menschen, die ein einem Haushalt zusammen leben, können gemeinsam feiern.

Wir wissen, dass das für Sie schmerzlich ist. Aber indem Sie zu Hause bleiben, retten Sie Leben! Durch Ihren Verzicht zeigen Sie Mitgefühl mit den Schwachen. Denn alte und kranke Menschen sind durch eine Ansteckung mit dem Corona-Virus besonders gefährdet.

Eine gute Nachricht gibt es: Ab dem 4. Mai 2020 dürfen Gebetsversammlungen in Moscheen wieder stattfinden. Allerdings dürfen nicht mehr als 50 Personen zusammen kommen und die Regeln zu Hygiene und Abstand müssen dabei streng eingehalten werden. Die Verantwortlichen in den Moscheen werden genau darauf achten, dass diese Vorgaben eingehalten werden.

Wir wünschen Ihnen einen gesegneten Ramadan – Ramadan Kareem!

Auf der Seite des Landesamtes für  Flüchtlingsangelegenheiten finden Sie diesen Text in verschiedenen Übersetzungen als Audio-Podcast.